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VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 10.09.2008 - 3 Ss 497/08
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 118-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
Soweit der Schutzbereich eines als verletzt gerügten Grundrechts nicht offensichtlich betroffen ist, gehört hierzu auch eine nähere Darlegung seiner persönlichen und sachlichen Reichweite und eine Auseinandersetzung damit, inwieweit in die grundrechtliche Gewährleistung eingegriffen wurde (vgl. SächsVerfG, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 118-IV-08). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
Die Beschlagnahme des Datenbestands ist grundsätzlich am Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 33 SächsVerf zu messen (vgl. BVerfGE 113, 29 [44 f.]; ein an diese Verbürgung anknüpfendes Beweisverwertungsverbot kommt zudem nur unter engen Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerfGE 113, 29 [61]). - VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06). - VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Amtsraumes
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
Als individueller Rückzugsbereich und als Mittelpunkt der menschlichen Existenz soll die "räumliche Privatsphäre" vor ungerechtfertigten Eingriffen durch Hoheitsträger bewahrt bleiben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 5-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
Als individueller Rückzugsbereich und als Mittelpunkt der menschlichen Existenz soll die räumliche Privatsphäre vor ungerechtfertigten Eingriffen durch Hoheitsträger bewahrt bleiben (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 156-IV-08; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 5-IV-06). - VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 129-IV-20
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung
a) Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SächsVerfGHG ist die Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung oder formloser Mitteilung der den Instanzenzug abschließenden gerichtlichen Entscheidung zu erheben und zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 -Vf. 156-IV-08). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17 Soweit der Schutzbereich eines als verletzt gerügten Grundrechts nicht offensichtlich betroffen ist, gehört hierzu auch eine nähere Darlegung seiner persönlichen und sachlichen Reichweite und eine Auseinandersetzung damit, inwieweit in die grundrechtliche Gewährleistung eingegriffen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 118-IV-08; Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 156-IV-08).